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Quelle: eRecht24

AGB:
Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf die Pflicht zur Bereitstellung des Mietobjektes und Aushändigung der Objektschlüssel beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist der Höhe nach auf den Mietbetrag laut Mietvertrag begrenzt.
Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- Gas- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen.
Besondere Unannehmlichkeiten, die durch eventuelle Baustellen oder sonstige Instandsetzungsarbeiten entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters. Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.
Der Vermieter garantiert, dass die Angaben über seine Unterkunft auf den Prospekten, auf seiner Internetseite, in Werbeanzeigen etc. der Wahrheit entsprechend dargestellt sind. Alle Leistungen, die er anbietet, muss er auch erbringen. Der Vermieter kann für Schäden, welche aus illegalen Handlungen entstanden sind, nur haftbar gemacht werden, sofern eine Pflichtverletzung vorliegt.

Vertragsauftritt aufgrund von höherer Gewalt
Bitte beachten Sie, dass es unter diesen Umständen dennoch keinen Grund für eine kostenlose Stornierung Ihres Urlaubs gibt. Wir sind private Vermieter und es gilt das Mietrecht, nicht das Reisevertragsrecht.
Beide Vertragsparteien steht es im Falle einer höheren Gewalt frei, vom Vertrag zurückzutreten. Die höhere Gewalt umfasst hierbei nicht vorhersehbare Dinge, die die Vertragserfüllung für eine der beiden Seiten nahezu unmöglich macht, beträchtlich behindert oder gar Vertragspartner in Gefahr bringt.
In diesen Fällen der höheren Gewalt sind beide Parteien von Ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (Mietzahlungsrückforderungen inklusive) ist in diesen Fällen für beide Vertragsparteien ausgeschlossen.
Die Vertragspartei, die sich auf das Vorliegen der höheren Gewalt beruft hat diese nachzuweisen und sofort der anderen Vertragspartei anzuzeigen.
Unsere Stornobedingungen sind im Mietvertrag fest unumstößlich verankert und gelten auch im Falle einer Epidemie oder Pandemie.
Sollten Sie dennoch Ihren Urlaub stornieren wollen, fragen Sie bitte bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung, die wir jedem Mieter im Anhang zum Mietvertrag nahelegen, ob Sie für die Kosten aufkommt.

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